Title: Jugendstrafrecht
Published: 20. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Anwaltskanzlei Sande – Ihre Experten im Bereich Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit
ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
Die Anwaltskanzlei Sande bietet jungen Menschen jeden Alters im Fall eines Ermittlungsverfahren
rechtlichen Beistand. Dabei sind drei Altersgruppen zu unterscheiden:

Kinder _unter 14 Jahren_ sind strafunmündig, d.h. sie können strafrechtlich für 
ihr Verhalten nicht verantwortlich gemacht werden. Das  Familiengericht kann jedoch
außerhalb des Strafverfahrens Maßnahmen anordnen.

Jugendliche _zwischen 14 und 18 Jahren_ sind zwingend nach dem Jugendgerichtsgesetz(
JGG) zu behandeln.

Bei den Heranwachsenden _zwischen 18 und 21 Jahren_ wird je nach Reifegrad des Beschuldigten
und Art des Vergehens entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung 
gebracht.

Die “Sanktionspalette” bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist weit gefächert, 
so z.B. von Arbeitsweisungen, Sozialem Trainingskurs und Täter-Opfer-Ausgleich bis
hin zum Arrest. Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe.

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Setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung und handeln Sie in solchen 
Fällen niemals vorschnell auf eigene Faust – gemeinsam finden wir den bestmöglichen
Weg.

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